EnEV

Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, war ein Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes und wurde zum 1. November 2020 durch das sog. "Gebäudeenergiegesetz" abgelöst. Auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) wurden Bauherren bestimmte bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Die EnEV galt für Wohngebäude, Bürogebäude und bestimmte Betriebsgebäude.

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